Keine Privatsphäre mehr im eigenen Auto?

Privatsphäre und Freiheit gehen Hand in Hand!

Und wieder einmal schlagen die politisch motivierten Überwachungsfanatiker zu. Ihr neuester Coup: Spezielle Kamerasysteme filmen direkt in das Innere vorbeifahrender Autos und sollen so Handynutzer am Steuer überführen.

Wie so oft, scheint dies nur auf den ersten Blick eine gute Idee zu sein. Okay, machen wir uns nichts vor – das Telefonieren mit dem Smartphone im Auto ist dumm:

Es lenkt den Fahrer unnötigerweise vom Verkehrsgeschehen ab und steigert das Risiko von Unfällen. Eine Ordnungswidrigkeit, die bereits vom Gesetzgeber entsprechend hoch geahndet wird (PKW: ca. 130 € und 1 Strafpunkt; Fahrrad: ca. 85 €).

Mit Kanonen auf Spatzen schießen…

Um dem System den Anstrich von Datenschutz zu verleihen, soll die Auswertung automatisiert mit künstlicher Intelligenz erfolgen. Erst wenn diese eine mögliche Handynutzung erkennt (z.B. verdächtige Hand- und Kopfhaltung), wird das Videomaterial von Polizisten gesichtet.

Das Problem: Wir sprechen hier über einen erheblichen Eingriff in unsere Privatsphäre. Und zwar nicht, um schwere Gesetzesverstöße wie Landfriedensbruch oder Terrorismus zu ahnden, sondern um eine simple Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.

Meines Erachtens nach schießt eine derart übergriffige Maßnahme deutlich über das Ziel hinaus! Außerdem… wenn das System erst etabliert wurde, weshalb dann nur Handysünder jagen?

Filmen wir doch gleich Gurtmuffel, das Nichttragen einer notwendigen Brille, schlechte Ladungssicherung… die Möglichkeiten scheinen unbegrenzt. Ach, und wenn wir schon einmal dabei sind, so ein kleiner biometrischer Gesichts-Check mit der „Raubmordkopierer- und Parksünder-Kartei“… klingt utopisch und weit hergeholt?

Nein, alles technisch Mögliche wird irgendwann Realität, wenn man die Anfänge zulässt. Ich erinnere nur an die hitzige Diskussion bei Einführung des LKW-Mautsystems in Deutschland, die Mautbrücken auch zur Geschwindigkeitskontrolle und Fahndung von Verkehrssündern einzusetzen.

Irgendwann stelen wir auf diese Weise Ladendiebe, die ein Päckchen Kaugummi geklaut haben. Absolut unverhältnismäßig!

Schützt uns die DSGVO vor staatlicher Über-Überwachung?

Wer nun meint, wir haben doch gute Datenschutzgesetze wie die DSGVO, da darf doch auch der Staat nicht alles und muss sich an die Regeln halten… naja, muss er schon. Aber eben nur an die, die er selbst gemacht hat. Und in dieser Beziehung ist die DSGVO mehr als großzügig:

Der Freibrief für die staatliche Nutzung personenbezogener Daten findet sich gleich in Artikel 2 Absatz 2 lit. b DSGVO:

Diese Verordnung [DSGVO] findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten […] durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Mit anderen Worten: Die Datenschutz-Grundverordnung gibt staatlichen Akteuren freie Hand! 🙁

Mein Fazit

Wir müssen eine solch ausufernde Überwachung stoppen!

Letztendlich führt die zwanghafte Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und anderer Dummheiten (von nichts anderem sprechen wir hier) zu einer immer engmaschiger werdenden staatlichen Bürgerkontrolle.

Das dient nicht dem individuellen Schutz der Menschen, sondern etabliert schleichend einen neuen Überwachungs-Apparat mit einem hohen Missbrauchsrisiko. In einem solchen System will ich nicht leben. Sie etwa?

Bis jetzt muss man in unserem Rechtssystem nicht seine Unschuld beweisen. Dabei bleibt es hoffentlich, allen Überwachungs-Phantastereien zum Trotz.


Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Februar 2024